Frage: Elternzeit 1. Kind aufheben

Liebe Frau Bader, für das 1. Kind, geb. Okt. 2006 wurden zunächst 2 Jahre Elternzeit beantragt. Kind 2 wurde im Mai 2008 geboren. Elternzeit endet also im Mai 2011. Vom 1. Kind wäre also noch Restanspruch von max. 12 Monaten übrig. Richtig? Arbeitgeber der Mutter war insolvent und befindet sich derzeit in der Übernahme. Keiner kann dort zum jetzigen Zeitpunkt eine Aussage machen, wie die Chancen auf einem Teilzeitjob usw. nächstes Jahr stehen. Für die Eltern wäre es aber wichtig zu wissen, da Kind 2 im Kindergarten angemeldet werden muss und Mitte des Jahres nicht verbindlich einen Platz zugesichert bekommt, nur bei Start im September. Eine Verlängerung der Elternzeit durch einen Teil des Restanspruchs von Kind 1 (etwa 5 Monate) wäre also möglicherweise sinnvoll. Wann müsste dies beantragt werden? Etwa 8 Wochen vor Ende der Elternzeit von Kind 2? Und kann die dann verbleibende Elternzeit von Kind 1 (7 Monate) nochmals aufgehoben werden? Ganz lieben Dank im Voraus!

Mitglied inaktiv - 30.01.2010, 10:53



Antwort auf: Elternzeit 1. Kind aufheben

Hallo, man kann den Rest mit Zustimmung des AG pro KInd 12 Mo. bis zum 8. LJ aufheben - diese Zusage gilt nicht bei einem neuen AG. Ein Anspruch auf KiGa hat Kind 2 übrignes ab dem 3. geb,. nicht erst ab dem folgenden September Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2010



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