Frage: Elternteilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Nach der Geburt meines Kindes möchte ich gerne ein Jahr in Elternzeit (volltags), mit vollem Bezug von Elterngeld verbringen. Im Anschluss stelle ich mir ein Jahr Elternteilzeit mit 30 Stunden Arbeitszeit vor. Ich sehe darin den Vorteil zur Brückenteilzeit, dass ich keine "Sperrfrist" von einem Jahr habe um im Anschluss eine befristete Teilzeitvereinbarung zu treffen. Meine Frage bezieht sich darauf, dass falls ich während dieser Elternteilzeit oder im Anschluss erneut Schwanger werde und im Zuge des neuen Kindes Elterngeld beziehen möchte, ob die Monate der Elternteilzeit mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit ebenfalls aus dem Bemessungszeitraum (wie die Monate des Bezuges von Eltern- & Mutterschaftsgeld) ausgeklammert werden. Vielen Dank

von Luisa.S. am 08.10.2019, 14:41



Antwort auf: Elternteilzeit

Hallo, nein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2019



Antwort auf: Elternteilzeit

Nein. Monate mit Teilzeitgehalt zählen ganz normal Du kannst, wenn der Mutterschutz innerhalb der Elternteilzeit beginnt, die aktuell laufende Elternzeit beenden um volles Mutterschaftsgeld zu beziehen

Mitglied inaktiv - 08.10.2019, 14:48



Antwort auf: Elternteilzeit

Ich glaube du hast da wo falsche Überlegungen. Vermutlich gest du davon aus das EZ beim erneuten EG ausgeklammert wird. Das ist aber falsch. Nicht die EZ wird ausgeklammert, sondern der Zeitraum indem man EG bekommt. Längstens 14 Monate aber. Den EZ steht nur AN zu, EG aber jedem. Völlig egal ob man in EZ ist oder nicht. Man darf nur, genau wie bei der EZ, nicht mehr wie 30 std die Woche arbeiten. Würdest du nach dem EG gar icht arbeiten sondern daheim in EZ bleiben, dann würde jeder Monat spätetestens nach dem 14ten Lebensmonat bis zum neuen Mutterschutz mit 0 € in das EG für das zweite Kind fliesse . Bis am Ebde nur das Mindest-EG von 300 € bleibt. Gehst du aber nach dem EG wieder arbeiten, wird das beim neuen EG mit berücksichtigt. Ob VZ oder TZ innerhalb der EZ ist dabei egal. Mein Rat an dich wäre aber, reiche auf jeden Fall 2 Jahre EZ ein, mit Wunsch auf TZ innerhalb der EZ. EG würde ich auf 14 Monate ziehen damit die höchst mögliche Anzahl an EG-Monate ausgeklammert wird. Das bedeutet das du 2 mutterschutzmonate nimmst, dann 8 Basis-EGmonate und dann 4 Monate EG Plus. In den letzten beiden EG Plus Monaten kannst du dann entweder in TZ arbeiten oder daheim bleiben, für das EG beim 2ten Kind wäre es egal. Dir gäbe es aber mehr Puffer falls du nicht sofort wieder schwanger wirst. Sollte es klappen, beendest du die laufende EZ beim AG zum neuen mutterschutz um wieder das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen. Deshalb unbedingt TZ innerhalb der EZ arbeiten und nicht den VZ Vertrag ändern lassen Solltest du da noch EG bekommen bei der Kasse informieren lassen ob du die Plus in Basis ändern lassen sollst. Wichtig weil es so st wegfallen könnte

von Felica am 08.10.2019, 16:44