Hallo,
mein Freund wird 4 Monate Elternzeit nehmen und währenddessen 20h pro Woche arbeiten (EG Plus).
In dieser Zeit wollen wir 2 Wochen Urlaub machen. Wie zählt der Urlaub im Bezug (Kürzung?) auf das Elterngeld? Bedeutet das, daß er zwei Wochen quasi nicht arbeiten darf oder können die Stunden dann auf ein Überstundenkonto laufen?
Vielen Dank & Schöne Grüße!
von
AnniMath
am 12.06.2019, 17:32
Antwort auf:
Elternteilzeit und Urlaub
Hallo,
er arbeitet TZ und macht Urlaub in TZ - heißt, er bekommt während des Urlaubs weiter den TZ-Lohn Sollte es Urlaub sein, den er in VZ erwirtschaftet hat, ist dieser entweder in VZ zu vergüten (dann keine EZ) oder im Dreisatz runterzubrechen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2019
Antwort auf:
Elternteilzeit und Urlaub
Ich verstehe die Frage leider nicht. ^^
Nimmt er jetzt Urlaub oder will er arbeiten? Wieso Überstunden?
Wenn er bezahlten Urlaub nimmt, dann gilt für diese Zeit trotzdem die normale Arbeitszeit. Sprich, er wird bezahlt, also werden ihm auch die (in Teilzeit) geleisteten Arbeitsstunden unterstellt.
Der Urlaubslohn wird genauso mit dem Elterngeld verrechnet wie der normale Lohn, da gibt es keinen Unterschied.
von
Dojii
am 13.06.2019, 07:57