Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, ich erwarte im Juli mein Kind und möchte 18 Monate Elternzeit und 6 Monate Elternteilzeit in Anspruch nehmen. Aufgrund Beschäftigungsverbot steht mir noch Urlaub aus dem Jahr 2014 und diesem Jahr zu. Kann ich den Urlaub in der Elternteilzeit in Anspruch nehmen? Gruß, Wassernixe
von Wassernixe am 30.05.2015, 21:55