Liebe Frau Bader, mein Sohn wird Mitte September 3 Jahre alt. Bis dahin habe ich ja noch den gesetzlichen Anspruch in ElternTEILzeit arbeiten zu dürfen (30h). Danach muss ich mich entscheiden, ob ich meinen alten Vetrag wieder aufnehme (40h) oder eine dauerhafte Vertragsänderung auf Teilzeit beantrage. Jetzt ist die Situation so, dass ich Ende Oktober mein zweites Kind erwarte. Der Mutterschutz würde ungefähr genau dann beginnen, wenn quasi die Elternteilzeit endet. Ist es daher in Ordnung, wenn ich jetzt dem Arbeitergeber ankündige, dass ich aber Mitte September wieder auf Vollzeit gehe, im gleichen Zug aber auch die neue Schwangerschaft anmelde? Es würde wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass es gar nicht dazu kommen wird, dass ich Vollzeit arbeite, ich würde aber während des Mutterschutz das Vollzeitgehalt bekommen. Ich hoffe ich habe das Anliegen verständlich erläutert und mache keinen Denkfehler. Danke für Ihre Rückmeldung. Viele Grüße
von Raposa82 am 09.04.2018, 10:44