Hallo, ich habe von Februar bis Juli einen Elternteilzeitvertrag über 30 Stunden anstatt der bisher 35 Stunden Tarifvertrag mit meinem AG geschlossen. Nun wird Kurzarbeit eingeführt, laut Betriebsvereinbarung für die MA die 35, 38,5 oder 40 Stunden die Woche arbeiten. Es erfolgt eine Reduzierung um 20% der Arbeitszeit. Mein AG besteht nun darauf das ich zusätzlich zu meiner Elternteilzeit auch noch Kurzarbeit mache. Meine Fragen: 1. Kann der AG dies durchsetzen, auch wenn die Betriebsvereinbarung für andere WochenStunden abgeschlossen wurde, also nicht für meine 30 StundenWoche? 2. Wenn die Kurzarbeit in Elternteilzeit zulässig wäre, auf welche Stundenanzahl würde meine Elternteilzeit reduziert werden? Um 20 % von meinen ursprünglich 35 Stunden, so dass ich im Endeffekt 28 Stunden wie meine Kollegen mit normalen Vertrag arbeiten würde, oder um 20 % von meinen nur 30 Stunden, so das ich nun nur noch 24 Stunden arbeiten würde. 3. Ich habe meinem AG angeboten den Elternteilzeitvertrag aufzulösen da es finanziell sehr kritisch ist, zusätzlich zu meiner Teilzeit nochmals um 20% zu reduzieren. Mein AG sagt, der Vertrag könne nicht gekündigt werden. Stimmt das? Ich würde mich über eine Antwort freuen, möchte nämlich ungern direkt mit einem Anwalt bei meinem AG drohen, da ich sowieso schon ziemlich unter Druck gesetzt werde und das Feuer nicht zusätzlich schüren will. viele liebe Grüsse, Armin
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 16:17