Frage: Elternteil mit Teilzeit

Hallo Ich habe am 6.9 Elternteil mit Teilzeit beantragt. Mein ag ist eine große zeitsrbeitsfirma und ich bin schon seit jähren dauerhaft an einen kundenbetrieb verliehen. Nun habe ich bisher weder eine Bestätigung noch absage für meinen Antrag bekommen. Diese Woche teilte mir der ag mit das der kundenbetrieb wo ich sonst immer war derzeit keinen Einsatz für mich hat. Damit füllt mir mein ag den elterngeldantrag nicht aus zur geplanten Teilzeit und Lohn... Solange kann ich kein Elterngeld beantragen. Erst wenn der kundenbetrieb nen Einsatz hat. Aber ich kann doch nicht ewig warten ... Ich gehe davon aus, da keine Ablehnung erfolgte das mir der ag den Lohn zahlen muss, auch wenn er keinen Einsatz für mich hat und auch den Antrag so ausfüllen muss wie ich es beantragt hatte? Egal ob ein Einsatz verfügbar ist oder nicht?

von Lena1604 am 07.10.2015, 06:52



Antwort auf: Elternteil mit Teilzeit

Hallo, wenn ich es richtig verstehe sind sie in Elternzeit und wollen Teilzeit arbeiten? Der Betrieb hat ja nun betriebliche Gründe genannt, Frage ist, ob diese ausreichen. Davon auszugehen, dass Sie Lohn kriegen, ist nicht so einfach. Das müssten Sie einklagen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2015



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