Frage: Elterngelt - 2 AG

Hallo Wollte mal fragen wie es denn geregelt ist wenn man in der Elternzeit beim 1 AG Teilzeit arbeitet und erneut schwanger wird? Angenommen das 2 Kind würde 1 Monat vor Beendigung der Elternzeit vom 1 AG auf die Welt kommen und beendet die Elternzeitbeim 1 AG um Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu haben... würde man dann von beiden AG Mutterschaftsgeld ausgezahlt bekommen? Oder wie ist es da geregelt? Lg

von Lilli33 am 25.09.2019, 22:14



Antwort auf: Elterngelt - 2 AG

Halo, Sie meinen den 2. AG? Üblicherweise wird die Tätigkeit des 2. AG auf die EZ befristet u endet automatsich mit der vorzeitigen Beendigung der EZ -> dann bekommt man von AG 2 kein MG. Sollte der Vertrag parallel später weiterlaufen (ohne die Höchstarbeitszeit zu überschreiten)-> man bekommt von beiden Ag MG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2019



Antwort auf: Elterngelt - 2 AG

Also elternzeit würde bis Juni laufen und der teilzeitvertrsg läuft bis Dezember... also würde man dann von beiden AG MG bekommen richtig ?

von Lilli33 am 26.09.2019, 23:22