Hallo
Wollte mal fragen wie es denn geregelt ist wenn man in der Elternzeit beim 1 AG Teilzeit arbeitet und erneut schwanger wird?
Angenommen das 2 Kind würde 1 Monat vor Beendigung der Elternzeit vom 1 AG auf die Welt kommen und beendet die Elternzeitbeim 1 AG um Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu haben... würde man dann von beiden AG Mutterschaftsgeld ausgezahlt bekommen?
Oder wie ist es da geregelt?
Lg
von
Lilli33
am 25.09.2019, 22:14
Antwort auf:
Elterngelt - 2 AG
Halo,
Sie meinen den 2. AG?
Üblicherweise wird die Tätigkeit des 2. AG auf die EZ befristet u endet automatsich mit der vorzeitigen Beendigung der EZ -> dann bekommt man von AG 2 kein MG.
Sollte der Vertrag parallel später weiterlaufen (ohne die Höchstarbeitszeit zu überschreiten)-> man bekommt von beiden Ag MG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2019
Antwort auf:
Elterngelt - 2 AG
Also elternzeit würde bis Juni laufen und der teilzeitvertrsg läuft bis Dezember... also würde man dann von beiden AG MG bekommen richtig ?
von
Lilli33
am 26.09.2019, 23:22