Ich bin Studentin und habe einen 400€ Job. Im Moment bin ich im Urlaussemester. Den Job werde ich aber weiterhin haben, auch nach der Geburt. Bekommt man den 400€ Job irgendwie angerechnet auf das Elterngeld oder bleibt es bei dem Mindestsatz von 300€? Lg Hanna
Mitglied inaktiv - 23.04.2010, 19:29