Frage: Elterngeln

Ich bin Studentin und habe einen 400€ Job. Im Moment bin ich im Urlaussemester. Den Job werde ich aber weiterhin haben, auch nach der Geburt. Bekommt man den 400€ Job irgendwie angerechnet auf das Elterngeld oder bleibt es bei dem Mindestsatz von 300€? Lg Hanna

Mitglied inaktiv - 23.04.2010, 19:29



Antwort auf: Elterngeln

Hallo, rechnen Sie mal bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner. Da müssten 390 € rauskommen. Der Grund hierfür liegt in der Anhebung der Ersatzrate bei kleinen Einkommen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2010