Frage: Elterngeld,zweite Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in der Elternzeit und bin wieder schwanger. Mein Mutterschutz fängt am Anfang September an. Meine Frage ist : ich weiß dass ich mein "altes Gehalt" vom Arbeitgeber bekommen werde. Fallen dem AG die Kosten an oder bekommt er sie von meiner KK zurückerstattet? Liebe Grüße

von Lino44ka am 26.06.2019, 15:39



Antwort auf: Elterngeld,zweite Schwangerschaft

Hallo, ja, bekommt er wieder. Das ganze heißt dann U2-Verfahren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2019



Antwort auf: Elterngeld,zweite Schwangerschaft

Was genau willst du nun wissen ? Weil Titel und frage passen nicht zusammen, sind verschiedene Dinge. Elterngeld zahlt nicht der AG sondern der Staat und wie hoch das ausfallen wird hängt davon ab wie gross der Abstand zwischen den beiden Kindern ist und ob du in der EZ gearbeitet hast. Was der AG zahlt ist das Mutterschaftsgeld. Aber auch nur dann wenn du deine laufende EZ zum neuen Mutterschutz aktiv beendest. Das bekommt er dann auch von der KK wieder.

von Felica am 26.06.2019, 15:47



Antwort auf: Elterngeld,zweite Schwangerschaft

Oh Entschuldigung,ich sehe gerade dass ich mich falsch ausgedrückt habe. Ich meine das Mutterschaftsgeld.

von Lino44ka am 26.06.2019, 15:50



Antwort auf: Elterngeld,zweite Schwangerschaft

Du musst aktiv deine laufende Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden. Dann lebt dein alter Vertrag wieder auf. Volles Mutterschaftsgeld von AG und KK. Die dein AG auch wieder kriegt. Elterngeld wieder die 12 Monate vor Geburt Kind 2.... Abhängig ob gearbeitet und wieviele Monate zw Kind 1 und 2 sind

Mitglied inaktiv - 26.06.2019, 16:20



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