Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin in der Elternzeit und bin wieder schwanger. Mein Mutterschutz fängt am Anfang September an. Meine Frage ist : ich weiß dass ich mein "altes Gehalt" vom Arbeitgeber bekommen werde. Fallen dem AG die Kosten an oder bekommt er sie von meiner KK zurückerstattet?
Liebe Grüße
von
Lino44ka
am 26.06.2019, 15:39
Antwort auf:
Elterngeld,zweite Schwangerschaft
Hallo,
ja, bekommt er wieder. Das ganze heißt dann U2-Verfahren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2019
Antwort auf:
Elterngeld,zweite Schwangerschaft
Was genau willst du nun wissen ? Weil Titel und frage passen nicht zusammen, sind verschiedene Dinge. Elterngeld zahlt nicht der AG sondern der Staat und wie hoch das ausfallen wird hängt davon ab wie gross der Abstand zwischen den beiden Kindern ist und ob du in der EZ gearbeitet hast.
Was der AG zahlt ist das Mutterschaftsgeld. Aber auch nur dann wenn du deine laufende EZ zum neuen Mutterschutz aktiv beendest. Das bekommt er dann auch von der KK wieder.
von
Felica
am 26.06.2019, 15:47
Antwort auf:
Elterngeld,zweite Schwangerschaft
Oh Entschuldigung,ich sehe gerade dass ich mich falsch ausgedrückt habe. Ich meine das Mutterschaftsgeld.
von
Lino44ka
am 26.06.2019, 15:50
Antwort auf:
Elterngeld,zweite Schwangerschaft
Du musst aktiv deine laufende Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden. Dann lebt dein alter Vertrag wieder auf. Volles Mutterschaftsgeld von AG und KK. Die dein AG auch wieder kriegt.
Elterngeld wieder die 12 Monate vor Geburt Kind 2.... Abhängig ob gearbeitet und wieviele Monate zw Kind 1 und 2 sind
Mitglied inaktiv - 26.06.2019, 16:20