Hallo Frau Bader, ich habe vor ein paar Tagen meinen Elterngeldbescheid erhalten. In die Einberechnung sind meine immer wiederkehrenden monatlichen Zahlungen von Überstunden und Rufbereitschaft nicht mit einberechnet wurden! Auf meinen Lohnzettel sind die Zahlungen jedoch mit L= laufende Zahlungen gekennzeichnet! Im Bereich der Sozialabgaben auf dem Lohnzettel ist jedoch das Rufbereitschafts- und Überstundengeld separat aufgeführt (mit der Kennzeichnung N) und somit nicht im Steuerbrutto integriert. (Steuern werden aber gezahlt) Meine Frage: habe ich trotzdem ein Recht auf die Einberechnung der Gelder, da ich sie ja auch jeden Monat erhalten habe und sie mit L gekennzeichnet sind???? Danke für ihre Antwort.
von Frieda83 am 27.12.2013, 21:09