Hallo, ich hab am Freitag erfahren, dass das Sozialgericht Augsburg mit Urteil vom 08.07.2008 ( AZ. ???) entschieden hat, dass der Wechsel von Lohnsteuerklassen für die Berechnung des Elterngelds anerkannt werden muss. Auch im Fall dass die Frau während der SS gewechselt hat. ICh finde das Urteil von der Begründung (Urteil ist im Internet nachlesbar) etwas wiedersprüchlich. Kann ich mich auf dieses Urteil allgemein berufen, auch wenn ich in Hamburg oder sonst wo wohne oder muss erst ein höheres Gericht entscheiden. Wie lange gilt bei Sozialgerichten die Revisonsfrist, auch 1 Monat oder kürzer?? Was ist wenn wirklich Revision eingelegt wird. Kann ich dann gegen die Ablehnung meines Elterngeldbescheides Einspruch einlegen und aussetzen lassen bis entschieden ist, oder muss ich auch selbst klagen (wäre doch aber Verschwendung). Weiß jetzt nicht ob dann noch unter allgemeine Fragen zählt, hoffe aber auf eine gute, mir weiterhelfende ANtwort. Danke
Mitglied inaktiv - 26.07.2008, 14:48