Elterngeldunterbrechung wegen Sommerferien?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldunterbrechung wegen Sommerferien?

Sehr geehrte Frau Bader, liebe Userinnen, voraussichtlich werde ich im Januar 2014 entbinden und würde gern bis zu den Sommerferien (Juli2014) daheim bleiben. Mein Mann möchte dann nach den Sommerferien (ebenfalls Lehrer aber Angestellter) bis zum 12. Lebensmonat des Kindes daheim bleiben: nun meine Frage: Wenn meine Elternzeit und meine Bezüge des Elterngeldes offiziell vor den Sommerferien enden und ich danach wieder voll arbeiten gehe, müsste ich doch theoretisch in den Ferien auch wieder meine vollen Bezüge erhalten!? Und wenn mein Freund erst nach den Ferien offiziell in Elternzeit geht und Elterngeld bezieht, müssten auch seine Bezüge noch gezahlt werden oder? Ich habe verschiedene Treads gelesen, dass das wohl nicht zulässig ist, weil man das Elterngeld nicht unterbrechen darf, schon gar nicht für Ferien. Aber in unserem Fall beende ich es ja auch und mein Mann steigt ein!? Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar LaChenille (7+1ssw)

von LaChenille am 05.06.2013, 08:42



Antwort auf: Elterngeldunterbrechung wegen Sommerferien?

Hallo, ich meine auch schon gelesen zu haben, dass sich die Behörden da anstellen, denn man beendet werde die Elternzeit, ohne arbeiten zu gehen. Ich würde trotzdem versuchen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2013



Antwort auf: Elterngeldunterbrechung wegen Sommerferien?

Ich wüsste nicht warum das nicht gehen sollte. Als Paae zusammen hat man ab Geburt 14 Monate Elterngeld, die kann man sich frei einteilen. ( Mutterschutzmonate gehören immer auch der Mutter ) Keiner kann verlangen dass Du bis nach den Ferien Elternzeit nimmst. Auch nicht dass Dein Mann vor den Ferien schon beginnen muss. Dein Mann könnte dann auch bis zum 14. Monat mit Elterngeld Zuhause bleiben.

von Sternenschnuppe am 05.06.2013, 10:01



Antwort auf: Elterngeldunterbrechung wegen Sommerferien?

Bei Lehrern gibt es tatsächlich anders lautende Regelungen, die ungefähr so lauten, dass man Elternzeit nicht vor Sommerferienende beenden darf...ich such mal die Fundstellen! Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.06.2013, 10:27



Antwort auf: Elterngeldunterbrechung wegen Sommerferien?

Ach ja, in welchem Bundesland arbeitest du? Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.06.2013, 10:35



Antwort auf: Elterngeldunterbrechung wegen Sommerferien?

Ich arbeite im Saarland. Wäre super wenn du die Stelle finden würdest!

von LaChenille am 05.06.2013, 10:40



Antwort auf: Elterngeldunterbrechung wegen Sommerferien?

Zumindest Dein Mann kann nicht gezwungen werden die Ferien schon als Elternzeit zu nehmen. Wenn Du Beamtin bist wohl ja. Einzige Möglichkeit, die ich gerade beim Googeln gefunden habe ist, wenn Du vor den Sommerferien schon in Teilzeit wieder beginnst, dann würdest Du zumindest den Teilzeitlohn in den Ferien bekommen. Sofern machbar.

von Sternenschnuppe am 05.06.2013, 11:48



Antwort auf: Elterngeldunterbrechung wegen Sommerferien?

Ich würde dann ja das Ende der Wlternzeit so wählen, dass ich noch ein paar Tage/ einen halben Monat voll arbeiten gehe... Was ich nirgends finden konnte, ist die Tatsache, ob quasi die Möglichkeit besteht, dass keiner von uns beiden den Lebensmonat, der ganz in den Ferien liegt Elterngeld bezieht, sondern ich davor ud mein Mann danach einsetzt!?

von LaChenille am 05.06.2013, 12:26



Antwort auf: Elterngeldunterbrechung wegen Sommerferien?

Wenn Du vorher wieder beginnst, dann dürfte es passen. Wenn Dein Mann kein Beamter ist, dann auch seine Planung. Alles was ich online finde, dass Ende und Beginn nicht direkt an den Ferien liegen darf bezieht sich auf Beamte ! Kannst Du darüber mit Deinem Dienstherren sprechen ?

von Sternenschnuppe am 05.06.2013, 12:29



Antwort auf: Elterngeldunterbrechung wegen Sommerferien?

Also zumindest mal zur Elternzeit steht ja in der saarländischen EltZV: § 2 Absatz 2: "Bei Beamtinnen und Beamten mit Lehraufgaben im Schul- und Hochschuldienst sind Unterbrechungen der Elternzeit, die überwiegend auf die Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit entfallen, nicht zulässig; bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit nicht ausgespart werden." Heißt für mich, du musst Elternzeit bis zum Ende der Sommerferien nehmen. Heißt aber nicht, du musst auch Elterngeld nehmen. Folge wäre, du bist nur in Elternzeit, dein Mann in Elternzeit mit Elterngeld...aber ob euch das so eure Idee war??? Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.06.2013, 22:56



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