Frage: elterngeld,selbstständig,arbeiten

hallo frau bader wie sieht das aus wenn man selbstständig ist,in elternzeit geht und dann während der elternzeit arbeitet? folgende situation: 4 monate elternzeit wurden eingereicht,danach will man wieder ein bis zwei tage arbeite,dabei kommt aber schon gut was an geld rein. ist es nicht so das man trotzdem weiterhin den regelsatz von 300 euro für die restlichen monate bekommen würde,also wenn man eine elternzeit von 12 monaten nimmt? man darf ja arbeiten,das gehalt wird angerechnet und wenns zu viel ist,gehen sie dann auch an die 300 euro ran? gruß cke04

Mitglied inaktiv - 18.09.2010, 22:20



Antwort auf: elterngeld,selbstständig,arbeiten

Hallo, man darf trotzdem nur bis zu 30 Std/ Wo. arbeiten. Jeder Verdienst wird angerechnet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2010



Antwort auf: elterngeld,selbstständig,arbeiten

ot

Mitglied inaktiv - 19.09.2010, 08:58



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