Sehr geehrte Frau Bader, bei meinem Gehalt bekomme ich volles Elterngeld, mein Freund studiert derzeit wieder. Ich dachte, es sei eine klare Sache, wenn ich 1 Jahr Erziehungszeit nehmen möchte, bekomme ich 2 Monate Mutterschaftsleistungen, 10 Monate 1800 € und er 2 Monate 300 €, weil wir 14 Monate beziehen dürfen als Paar. Wenn ich 2 Jahre beziehen möchte, entsprechend 2 Monate Mutterschaftsleitungen, 22 Monate 900 € und er trotzdem 2 Monate 300 €. Die Beratung hier in der Elterngeldstelle meinte aber, er bekäme als Student gar nichts. Jetzt habe ich es in den offiziellen Elterngeldrechner eingegeben, der mir für mich Recht gibt, aber bei ihm sagt, er bekäme in den ersten 2 Monaten 375€. Ich vermute, weil mein großes Kind in den ersten 2 Lebensmonaten des kleinen Kindes unter 3 war. Er erzieht es zwar seit Jahren mit, ist aber nicht der leibliche Vater des ersten Kindes. Komischerweise würde ihm der Rechner jeden Monat bis 12 Monate nach den ersten zwei Monaten mit 375€ 300 € zubilligen. Das kann doch auch nicht stimmen, oder? Aber was stimmt nun? Danke für die Hilfe
von Cissie am 18.01.2019, 22:14