Frage: Elterngeldnachzahlung?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bereits im August 2012 (vor Geburt meines Sohnes) Elterngeld beantragt. Daraufhin kam der Antrag "zur Entlastung des Amts" zurück und es stand nur "Geburtsurkunde fehlt" darauf. Ich hab also dann nach der Geburt alles nochmal eingereicht dann fehlte wieder etwas und ein zusätzliches Formular musste ich auch ausfüllen (da stand ich schon kurz vorm platzen, schließlich hätte man mir GLEICH mitteilen können was noch benötigt wird) und nun hat angeblich mein Arbeitgeber etwas falsch ausgefüllt. Kann ich das Geld ab Oktober 2012 als Nachzahlung verlangen? Denn ich hatte ja rechtzeitig den Antrag gestellt. Ich fühl mich von Staat ehrlich gesagt verarscht und allein gelassen, so als ob sie gar nichts zahlen wollten. LG Daniela R.

von Danygirl1988 am 26.03.2013, 14:35



Antwort auf: Elterngeldnachzahlung?

Hallo, Sie haben den ANtrag nach der Geburt gestellt u bekommen auch ab da Geld. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2013



Antwort auf: Elterngeldnachzahlung?

Man kann doch gar nicht vor der Geburt einen Elterngeldantrag stellen! Da du doch wichtige Unterlagen wie, Geburtsurkunde, Bescheinigung der KK über Höhe u Zeitraum der Zahlung des Mutterschaftsgeld sowie vom AG u die Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt, dass dein Kind bei dir im Haushalt wohnt, erst dann ausgestellt werden, wenn das Kind geboren wurde! Rückwirkend kannst du nur 3 Monate Elterngeld beantragen! Sprich, ab Dez! Aber, sprech doch mit dem Amt, schließlich wurde der Antrag ja bearbeitet, wenn sie dir mitgeteilt haben, was an Formularen fehlt! Ich denke aber, dass du ab Okt das Geld bekommen wirst, da du den Antrag rechtzeitig gestellt hattest, auch wenn Formulare gefehlt haben. Es geht aber nur darum, dass der Antrag pktl im Amt ist, u ab da gibt's auch Elterngeld.

von Sunmoonstars am 27.03.2013, 11:19



Antwort auf: Elterngeldnachzahlung?

Wieso stellst du den Antrag vor der Geburt? Elterngeld wird erst nach der Geburt gezahlt.Stellst du den Antrag in der vorgegebenen Frist,dann bekommst du das Geld ,sollte die Bearbeitung länger dauern,nachgezahlt.Bei und hat die Bearbeitung 3 Monate gedauert,wir haben alles nachgezahlt bekommen.

von tiIIa 1 am 27.03.2013, 20:53