Elterngeldhöheberechnung und Kinderzuschlag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldhöheberechnung und Kinderzuschlag

Guten Tag, mein Kind ist im September 2017 geboren. Ich habe Elterngeld ab November 2017 für 12 Monate beantragt und war vorher berufstätig. Vorher habe ich bis September 2017 Kinderzuschlag bezogen. Ein neuerBeschied ab Oktober 2017 für Kindergeldzuschlag konnte auf Grund fehlenden Elterngeldbescheides noch nicht erstellt werden. Nun zahlt mir die Elterngeldstelle nur 300,00 Euro Elterngeld aus, es steht mir aber ca. 700 Euro ( Abzüge alles schon mit eingerechnet) zu ,laut meines Verdienstes vorher. Die Elterngeldstelle will sich mit der Kindergeldstelle auseinandersetzen , ob ich noch mehr Geld bekommen kann ?! Ist es rechtens, dass mir die Elterngeldstelle einfach das volle Geld nicht auszahlt ? Bin etwas verzweifelt.

von carlamathida13 am 21.11.2017, 21:13



Antwort auf: Elterngeldhöheberechnung und Kinderzuschlag

Das Problem ist das du mutterschaftsgeld hättest bekommen müssen wenn du einen vz-job hattest. Du wirst ja sicherlich nicht privat versichert gewesen sein. Und mutterschaftsgeld und eg werden miteinander verrechnet und entsprechend auch die ersten beiden Monate wegen Mutterschutz immer der Mutter zugesprochen. Du wirst also auch dann nur 12 Monate eg noch bekommen wenn du alleinerziehend bist. Ansonsten haben beide Eltern zusammen 14 Monate, wovon einer höchstens 12 Monate nutzen kann. Minus bei der Mutter eben die mindestens 8 Wochen Mutterschutz. Um die kommt man auch nicht rum wenn einem mutterschaftsgeld zusteht das in der Regel auch höher ist wie das eg.

Mitglied inaktiv - 21.11.2017, 22:58



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