Guten Tag,
es geht um die Entscheidung ob meine Freundin Elterngeld für 12 Monate oder eher für 24 nehmen sollte.
Wenn meine Freundin das Elterngeld auf 24 Monate aufteilt und dann pünktlich zum Auslauf des Elterngeldes ein zweites Kind, also 24 Monate nach dem ersten Kind, bekommt. Wie würde dann das Elterngeld für das zweite Kind berechnet?
- 12 Monate Gehalt vor dem 1. Kind
- Geburt des ersten Kindes ET=2016
- 24 Monate Elterngeld (teilweise Teilzeitarbeit) < -- Elterngeld wird bezogen auf die 12 Monate vor dem 1. Kind
- Geburt des zweiten Kindes
- Elterngeld? Bezug wieder auf die 12 Monate vor dem 1. Kind?
Es wird immer geschrieben, dass Monate mit Elterngeldbezug ausgeklammert werden. Demnach sollte das Elterngeld also wieder auf die 12 Monate vor dem 1. Kind bezogen werden, da sie ja die 24 Monate zwischen den beiden Kindern Elterngeld bezogen hat. Oder ist es doch anders?
Beste Grüße
von
ein baldiger vater
am 24.11.2015, 12:53
Antwort auf:
Elterngeldeberechnung für ein zweites Kind mit vorherigen 24 Monaten Elterngeld?
Hallo,
das Elterngeld wird nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes gerechnet. Nur die Basis Elterngeld Monate werden unberücksichtigt gelassen, ebenso die Monate mit Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2015
Antwort auf:
Elterngeldeberechnung für ein zweites Kind mit vorherigen 24 Monaten Elterngeld?
Du bekommst nur für die ersten 12 Monate Elterngeld. Dass Du es auf 24 Monate hast auszahlen lassen ist egal. Die zweiten 12 Monate der Elternzeit zählt dein tatsächliches Einkommen dort. Also wenn Du Teilzeit gearbeitet hast das Teilzeiteinkommen. Ansonsten 0. Das Einkommen vor Geburt von Kind 1 wäre nur relevant, wenn zwischen dem 1. Geburtstag von Kind 1 und der Geburt von Kind 2 weniger als 12 Monate liegen.
Mitglied inaktiv - 24.11.2015, 13:19
Antwort auf:
Elterngeldeberechnung für ein zweites Kind mit vorherigen 24 Monaten Elterngeld?
Anders :-)
Im zweiten Jahr gibt es nur noch eine Auszahlung der aufgesparten Hälfte, der Bezug ist mit dem ersten Geburtstag vorbei.
Soll es das gleiche Elterngeld geben, muss das zweite Kind maximal 14 Monate nach dem ersten geboren ! werden, oder sie geht nach dem ersten Geburtstag des 1. wieder arbeiten und erzielt Einkommen für das neue Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 24.11.2015, 13:21