Ich habe am 2.10.17 Zwillinge bekommen. 2016 war ich bereits schon mal schwanger. Habe das Kind verloren. War eine gute Woche im Krankenhaus. Ich habe ein Attest dass ich 2016 ab Mitte August nur eingeschränkt arbeitsfähig war.
Es hieß immer das genügt. Nun forderte die Elterngeldstelle einen Krankengeldbescheid von mir. Habe mich aber nicht krank gemeldet. Wusste gar nicht dass ich *Aber erst nach 6 Wochen) Anrecht auf krankengeld habe. Ich habe statt dessen eine Bescheinigung über den Krankenhaus Aufenthalt und eine Bescheinigung der Krankenkasse über die krankgemeldeten Tage (hat das KH automatisch gemacht) hingeschickt. Nun kam ein Bescheid über Basis Elterngeld ohne ein Wort zu meinem Antrag auf Verschiebung des Bemessungszeitraum. Die Bearbeitung dauerte 3 Monate. Die müssten doch Stellung dazu nehmen warum sie die Verschiebung ablehnen. Es steht nicht mal drin dass sie das tun...
von
Flix14
am 12.02.2018, 15:48
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Elterngeldbescheid ohne Stellungnahme zu verschiebewunsch des Bemessungszeitraum
Hallo,
die Frage ist, ob hier ein Verschiebetatbestand vorliegt. Das ist der Fall, wenn Sie schwangerschaftsbedingte nicht arbeiten konnten. Da Sie leider nicht schreiben, wann Sie das Kind verloren haben, kann ich das so nicht beurteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2018
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Elterngeldbescheid ohne Stellungnahme zu verschiebewunsch des Bemessungszeitraum
Hallo
Du kannst das nicht verschieben. Das ist kein Grund, es wird berechnet was verdient wurde, Du hast reduziert und das ist Dein Einkommen gewesen.
Wann hast Du denn wieder im alten Umfang gearbeitet ?
Welchen KH Aufenthalt meinst Du?
Von der ersten Schwangerschaft ?
Verschoben werden können nur Abschnitte mit Krankengeld aus schwangerschsftsbedingten Gründen. Allerdings die Schwangerschaft für die dann Elterngeld beantragt wird.
von
Sternenschnuppe
am 12.02.2018, 21:27
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Elterngeldbescheid ohne Stellungnahme zu verschiebewunsch des Bemessungszeitraum
Ich habe ein Attest dass ich ab 15.8. Nur eingeschränkt arbeitsfähig war. Krankengeld steht mir erst nach 6 Wochen zu. Und als Selbständige... wem soll ich sie geben? Wusste gar nicht dass mir überhaupt Krankengeld zusteht. Aber kann und darf es sein dass der Bescheid das nicht mal ablehnt? Also sich gar nicht damit befasst...? Wo steht das mit dem Krankengeld?
von
Flix14
am 13.02.2018, 09:17
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Elterngeldbescheid ohne Stellungnahme zu verschiebewunsch des Bemessungszeitraum
Falsch, es muss nicht die Schwangerschaft sein, für die Elterngeld beantragt wird. Es kann auch eine frühere Schwangerschaft sein, die zur Einkommensminderung aufgrund von Krankengeld führt.
Das hat das BSG am 16.03.2017 (B 10 EG 9/15 R) bestätigt.
ABER, da hier kein Krankengeld bezogen wurde (und dadurch keine direkte Einkommensminderung aufgrund der schwangerschaftsbedingten Erkrankung eingetreten ist), findet tatsächlich keine Verschiebung statt.
Dass keine Begründung im Bescheid steht ist normal. Die Stellungnahme, wieso deine Verschiebung abgelehnt wurde bekommst du erst, wenn (falls) du Widerspruch gegen den Bescheid einlegst.
von
Dojii
am 13.02.2018, 09:31
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Elterngeldbescheid ohne Stellungnahme zu verschiebewunsch des Bemessungszeitraum
Sorry deinen zweiten Post hab ich jetzt erst gesehen (der Punkt Selbstständigkeit fehlte im Anfangstext).
Wenn du ein Attest vom Arzt hast, in dem klar ausgedrückt ist, dass du ab dem Tag X schwangerschaftsbedingt nicht mehr im vollem Umfang arbeiten kannst, dann solltest du tatsächlich Widerspruch einreichen.
Durch deine Selbstständigkeit muss der Einkommensverlust nicht erst durch das Krankengeld nachgewiesen werden, da du ja keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast und eben sofort vom ersten Tag an weniger verdienst.
Wenn du in 2015 mehr verdienst hast als in 2016 müsste das Elterngeld in dieser Konstellation meiner Meinung nach aus 2015 errechnet werden.
von
Dojii
am 13.02.2018, 09:38
Antwort auf:
Elterngeldbescheid ohne Stellungnahme zu verschiebewunsch des Bemessungszeitraum
Ich habe das Kind am 21.10.2016 verloren. Diesbezüglich war ich von 14.10. - 22.10. im Krankenhaus.
von
Flix14
am 13.02.2018, 20:53