Frage: Elterngeldberechnung

Hallo, ich habe eine Frage zur Berechnung. Wenn man gerade in Elternzeit ist aber jetzt knapp 12 Monate darin für 15 h Teilzeitarbeit arbeitet aber wieder schwanger ist wie berechnet sich das Elterngeld? Das zweite baby kommt in etwa im gleichen Monat wie das erste nur 2 Jahre später. Aus diesen 12 Monaten mit dem geringen Gehalt oder aus dem Gehalt vor dem ersten Baby?

von PUSCHL0102 am 29.09.2019, 15:08



Antwort auf: Elterngeldberechnung

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2019



Antwort auf: Elterngeldberechnung

Es zählen wieder die 12 Monate vor Geburt... Aber Monate mit eg+ vom kind 1 bis dessen 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Daher zählt dein Teilzeitgehalt. Du musst deine Elternzeit aktiv auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden. Dann zahlt dein AG den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dein ursprünglicher Vertrag lebt dann wieder auf.

Mitglied inaktiv - 29.09.2019, 15:40



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