Liebe Frau Bader,
vielen Dank für ihre Antworten. Wie das aber oft so ist, werfen sie neue Fragen für mich auf.
Wenn mein Elterngeld vom Brutto berechnet wird und ich mir deswegen keine Gedanken wegen VBLU und Kirchensteuer machen muss.... wieso spielt dann die Steuerklasse überhaupt eine Rolle? Viele wechseln die ja noch schnell.... aber im Brutto hat sie doch gar keinen Einfluss?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 22.01.2018, 13:05
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Hallo,
alle 12 Mo. werden addiert und daraus ein Mittel gebildet.
Davon wird pauschalisiert abgezogen -eben in der entsprechenden Lohnsteuerklasse.
Sie können das ganze durchspielen mit dem EG-Rechner von www.bmfsfj.de
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2018
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Die Elterngeldstelle berechnet ein fiktives/pauschaliertes Netto, dazu ist dann auch die Steuerklasse relevant.
von
chrissicat
am 22.01.2018, 13:23
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Grob gesagt wird das laufende steuerpflichtige Brutto der 12 Monate addiert und durch 12 geteilt.
Dieses durchschnittliche Brutto wird dann einmalig mit der Steuerklasse und den Sozialabgaben versteuert, die in den 12 Monaten am häufigsten vorkamen.
Und von diesem fiktiven, durchschnittlichen Netto wird dann dein Elterngeld berechnet.
von
Dojii
am 23.01.2018, 07:32
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Ich sehe gerade das VBLU in deinem Text.
Dadurch wird sich dein Elterngeld schon verringern, da der Anteil der VBLU normalerweise steuerfrei ausgezahlt wird und daher von deinem Bruttogehalt vor Berechnung des Elterngeldes abgezogen wird, da nur steuerpflichtige Bestandteile des Gehaltes berücksichtigt werden dürfen.
von
Dojii
am 23.01.2018, 07:36