Hallo Frau Bader, im Janur bekomme ich unser 3tes kind. mitte September endet meine elternzeit und ich fange wieder an zu arbeiten. mein gehalt fließt mir schon ende august zu. wird für das elterngeld dann das gehalt von september bis dezember (zufluss august bis november ) oder sogar das gehalt für januar (Zufluss ende Dezember) mit berücksichtigt? reicht es im august noch in steuerklasse 3 zuwechseln, da ich vorher ja noch kein einkommen habe?
von babylu_13 am 06.04.2016, 16:24