Guten Tag Frau Bader, ich bekomme im Januar 2014 (ET 11.01.2014) ein Baby. Seit April 2013 bin ich arbeitslos gemeldet. Aufgrund einer Sperr- und Ruhephase erhalte ich für die Monate Oktober und November 2013 ALG. Am 30.11.2013 gehe ich dann in den Mutterschutz und werde danach auch kein ALG mehr erhalten, da ich beabsichtige zwei Jahre Elternzeit zu nehmen. Nun meine Frage: Wie berechnet sich mein Elterngeld? Ist es richtig, dass die Monate Januar bis März 2013, in denen ich noch voll berufstätig war, in die Berechnung mit einbezogen werden oder fallen diese Monate komplett raus und ich bekomme nur den Sockelbetrag von EUR 300,-? Ich hoffe, Sie können ein wenig Licht in mein Dunkel bringen, denn auf den entsprechenden Seiten im Netz, stehen zum Teil sehr widersprüchliche Aussagen. Vielen Dank und viele Grüße
von rodenstein am 12.09.2013, 10:35