Hallo, ich habe im Januar diesen Jahres wieder angenfangen zu arbeten (vorher 1,5 Jahre Elternzeit) und bekomme nun ende Mai unser 2. Baby. Mutterschutz beginnt mitte April. Durch Werkschließung werde ich aber voraussichtlich zum Ende Februar gekündigt. Gibt es da die Möglichkeit, dass das Elterngeld mit den letzten 1,5 Gehälter aus der Zeit vor dem 1. Mutterschutz berechnet wird? Habe mal soetwas gehört!?
Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 13:24