ich bin im januar arbeitslos geworden. seit april bin ich aufgrund von schwangerschaftskomplikationen bis zum mutterschutz krankgeschrieben. das arbeitslosengeld wurde mir gestrichen und ich habe in dieser zeit hartz 4 bekommen. nun meine frage: bekomme ich nun nur das mindestelterngeld von 300 euro? oder kann ich die monate vor der krankschreibung zur berechnung angeben? es wären ja dann nur 3 monate arbeitslosigkeit und 9 monate arbeitszeit. ich bedanke mich schonmal für ihre hilfe
Mitglied inaktiv - 19.09.2008, 21:41