Hallo, ich habe eine ähnliche Frage wie meine Vorschreiberin. Unsere Tochter wurde im Dezember 2007 geboren und ich habe das Elterngeld auf 24 Monate splitten lassen. Wir erwarten unser zweites Kind im Oktober. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass ich nur den Mindestsatz bekommen würde. Jetzt habe ich mal die Daten in den Elterngeldrechner vom BMSFJ eingegeben und da hiess es, wenn ich wg schwangerschaftsbedingter Krankheit oder Bezug von Elterngeld nicht gearbeitet hätte, dann würden die 12 Monate davor zählen. Im Klartext heisst das doch, dass ich beim zweiten Kind nochmal den selben Anspruch wie beim ersten hätte? Ich habe dann mit der hiesigen Elterngeldstelle gesprochen und dort hiess es, nein, dazu wäre das zu lange her. Das würde nur gelten wenn ich das zweite Kind schon ein Jahr oder vielleicht auch anderthalb Jahre später bekommen hätte. Stimmt das? Die Aussage kommt mir doch reichlich schwammig vor. Und es wäre ja dann auch so, als würde ich für das Splitting "bestraft" werden, aber wir haben ja keinen Cent mehr erhalten, nur eben länger. Vielen Dank im voraus! Marion
Mitglied inaktiv - 04.09.2008, 23:35