Hallo!
Ich habe heute erfahren, das bei der Berechnung des Elterngeldes Sonderzahlungen nicht berücksichtigt werden.
Nun besteht mein Gehalt zu einem Drittel aber aus "Sonderzahlungen". Ich bekomme ein sehr geringes Bruttogehalt, und dann noch eine Leistungsvariable drauf (seit 10 Jahren). Wenn es Gehaltserhöhungen gibt, wird immer diese Variable erhöht.
Bekomme ich das Elterngeld wirklich nur auf der Grundlage des geringen Bruttos? Dann kann ich nämlich Insolvenz anmelden.
LG Jana
Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 20:43
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Hallo,
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpfichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird.
Nicht berücksichtigt werden im Rahmen des Bruttoein-kommens, ähnlich wie beim Mutterschaftsgeld, sonstige Bezüge (Einmalzahlungen).
Ich weiß nicht, was für Sonderzahlungen Sie erhalten, wenn dies aber jeden Monat der FAll ist u auch versteuert wird, müsste es doch dazu gerechnet werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2008