Hallo, ich muss noch einmal fragen. Es steht in den Informationen zum Elterngeld: Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt. Nun habe ich keine 12 Monate (nur 4 Monate) vor der Geburt des Kindes gearbeitet und war in Elternzeit (ohne Bezug von Elterngeld). Liegt dann lediglich das Gehalt der 4 Monate zugrunde, oder werden dann weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt. MfG Kati G.
Mitglied inaktiv - 04.12.2007, 21:59