Frage: Elterngeldberechnung

Hallo, ich muss noch einmal fragen. Es steht in den Informationen zum Elterngeld: Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt. Nun habe ich keine 12 Monate (nur 4 Monate) vor der Geburt des Kindes gearbeitet und war in Elternzeit (ohne Bezug von Elterngeld). Liegt dann lediglich das Gehalt der 4 Monate zugrunde, oder werden dann weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt. MfG Kati G.

Mitglied inaktiv - 04.12.2007, 21:59



Antwort auf: Elterngeldberechnung

Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2007



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