Hallo Frau Bader,
Wir bekommen in 10 Tagen unser Baby, jetzt wollte ich den Elterngeldantrag ausfüllen und die Bescheinigung von meinem Arbeitgeber wegen meines Gehaltes ausfüllen lassen, jetzt steht dort das Zuschläge für Sonntags und Nachtarbeit nicht berücksichtigt werden, habe aber vor einiger Zeit mal gelesen das dies mittlerweile doch miteinberechnet werden darf. Was stimmt jetzt?
LG Jennifer
von
Jenn
am 28.02.2012, 13:18
Antwort auf:
Elterngeldberechnung und steuerfreie zuschläge
Hallo,
Alle Steuerfreie Einnahmen, wie etwa Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse sind aufgrund dessen bei der Einkommensermittlung nach dem BEEG nicht zu berücksichtigen. Gleiches gilt für steuerfreie Zuschläge, die in die Bemessungsgrundlagen des Elterngeldes ebenfalls nicht einfließen, so BSG, 25.06.2009, B 10 EG 9/08 R. Unberücksichtigt bleiben nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 26. September 2008 - Aktz.: L 13 EG 27/08 außerdem auch Einmalzahlungen Weihnachtsgeld und Gratifikationen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2012