Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elterngeld Berechnung. Mein ET ist der 12.12. und mein Mutterschutz beginnt am 31.10. Bisher ging ich immer davon aus, dass ich die Gehaltsabrechnungen von Dez 2014 - Nov 2015 einreichen muss, habe jetzt aber gelesen, dass die Monate in denen man Mutterschutzleistungen bekommen hat, ausgeklammert und nach vorne verlegt werden. Das würde bedeuten, der Zeitraum Okt 2014 - Sept 2015 ist für mich relevant? Eigentlich habe ich den Oktober aber noch volles Gehalt bekommen, da das Gehalt für 30 Tage berechnet wird und das Mutterschaftsgeld für 31 Tage. Hatte für den einen Tag Mutterschaftszuschuss auf der Abrechnung und dementsprechend sogar etwas mehr netto im Oktober als sonst. Ich frage deshalb so genau, weil ich seit Januar 2015 durch Anstieg der Berufsjahre einiges an Brutto mehr verdiene und sich mein Elterngeld durch die Ausklammerung des MuSchu und den dadurch vorverlegten Zeitraum (2 Monate) von 12/14 - 11/15 auf 10/14 - 09/15 entsprechend verschlechtert. Jetzt liest man aber auch, man kann auf die Ausklammerung von Monaten verzichten, wenn dies zu Nachteilen führt. Wie läuft das dann? Könnte ich dann für Okt. und Nov. mein geringeres Gehalt + das Mutterschaftsgeld anrechnen lassen? In der Summe wäre das ja so viel wie mein normales Gehalt und das Elterngeld wäre dann mehr? Oder habe ich einen Denkfehler? Schonmal vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 21.10.2015, 20:19