Sehr geehrte Frau Bader, mein Fall ist leider ein wenig kompliziert. Ich bin nun ganz frisch (ungeplant aber nicht unerwünscht) wieder schwanger (ET Januar 2017) und gehe davon aus, dass ich in den nächsten Wochen ein Beschäftigungsverbot erhalte. Allerdings bin ich bisher seit dem 4.1. krankgeschrieben und erhalte seit Februar Krankengeld wegen meiner vorherigen Schwangerschaft, die leider aufgrund einer genetischen Krankheit in einer stillen Geburt endete.... Nun frage ich mich also, wie sich dies auf das Elterngeld auswirkt. Ich hatte gelesen, dass nur schwangerschaftsbedingtes Krankengeld berücksichtigt wird - allerdings war ja meine AU auf die vorherige Schwangerschaft und nicht die aktuelle bezogen.... Heißt dies nun also trotzdem, dass die Monate Februar bis Juni gar nicht berücksichtigt werden, sprich mit 0 Euro monatlich angerechnet werden? Ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine Antwort, da ich mir neben all den anderen Sorgen bezügl. Wiederholungswahrscheinlichkeit und weiteren Verlusten nun auch Stress mache wegen dem Elterngeld und ich einfach gerne genau wüsste, worauf ich mich einstellen muss (hier im Gegensatz zum weiteren Verlauf der Schwangerschaft eben kalkulierbar...) Herzliche Grüße, Katharina
von kasiasophie am 01.06.2016, 10:23