Hallo Frau Bader,
mein Kind wurde Juni 2013 geboren und ich habe das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet. Ab Juni 2015 müsste ich wieder Vollzeit arbeiten. Bin Mutter von 3 Kinden und da ich ein Betreuungsproblem ab nächstes Jahr habe, denken wir über ein viertes Kind nach. Ich habe Beschäftigungsverbot in meiner Schwangerschaft. Sollte ich vor Ende meiner Elternzeit schon schwanger sein, könnte ich diese auch vorzeitig beenden? Da ja die letzten 12 Monate Einkommen zählen und ich ja vor Juni 2015 mit Nullrunde (wg halbiertem Elterngeld) berechnet werde.
MfG famwittis
von
famwittis
am 09.12.2014, 08:14
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für Kind 4?
Hallo,
nein, das geht nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2014
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für Kind 4?
Nein, das ist Betrug.
Deine Begründung verstehe ich nicht.
Ihr habt jetzt bei drei Kindern keine angemessene Betreuung, bei 4 Kindern sieht es dann besser aus wenn dieses 2 ist ?
von
Sternenschnuppe
am 09.12.2014, 08:51
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für Kind 4?
Um Gottes willen, sowas liegt mir völlig fern. Vielen Dank für den Hinweis! ist nur alles so komliziert mit diesem Eltngeld und dann auch noch wenn man es halbiert hat. Ja, nach diesen zwei Jahren wären die Kinder durch Großeltern versorgt.
MfG famwittis
von
famwittis
am 09.12.2014, 10:05
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für Kind 4?
Es ist nicht möglich, die EZ für ein Beschäftigungsverbot zu unterbrechen (dies geht lediglich zum Beginn des neuen regulären 6-Wochen Mutterschutz vor der Geburt).
Zur Berechnung des Einkommens:
Es zählen die letzten 12 Monate vor der Geburt.
Allerdings werden Monate mit Mutterschutz ausgenommen. Ebenso die mit Elterngeldbezug (nicht Splittung).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.12.2014, 09:11