Frage: Elterngeldberechnung für 2. Kind

Hallo und guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 28.06.2016 in Elternzeit (insgesamt zwei Jahre). Allerdings möchten wir jetzt noch Baby Nummer 2 planen :-) Angenommen ich würde jetzt schwanger werden, bekomme ich dann nur die 300 Euro plus Geschwisterbonus oder bekomme ich das gleiche Elterngeld in der Höhe wie bei meinem ersten Kind? Ich habe jetzt schon so viele unterschiedliche Aussagen und brauche doch jetzt dringend mal ne Experten-Meinung. Man sagt ja es zählen die letzten 12 Monate, aber da war ich ja in Elternzeit??? Ich hoffe sie verstehen meine Frage und freue mich sehr über eine Antwort Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen Sandra

von masa2009 am 03.11.2015, 12:57



Antwort auf: Elterngeldberechnung für 2. Kind

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Basis-EG u MG-Monate. Es wird wohl nur der Grundbetrag + Geschwisterbonus Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2015



Antwort auf: Elterngeldberechnung für 2. Kind

Es wird (leider) nur das erste Elternzeitjahr "angerechnet", im zweiten sammelt man für jeden Monat Nullrunden, wenn man nicht in Elternzeit arbeitet (dann wird das Teilzeitgehalt berechnet). Auch wenn das Elterngeld gesplittet wird auf zwei Jahre. Das heißt, wenn du jetzt schwanger wirst, wirst du wahrscheinlich nur den Mindestsatz kriegen.

von malini am 03.11.2015, 14:21



Antwort auf: Elterngeldberechnung für 2. Kind

Jup, immer die 12 Monate. Elternzeit ohne Arbeit ab dem ersten Geburtstag gehen mit 0€ in die Berechnung, alles vor dem ersten Geburtstag des Vorkindes wird durch alten Lohn ersetzt. Wenn Du jetzt noch nicht schwanger bist, dann wird es der Mindestsatz plus 75€ Geschwisterbonus bis das Vorkindes 3 ist. Seit Juli diesem Jahres bedeutet jeder einkommenslose Monat ein Monat mit 0€.

von Sternenschnuppe am 03.11.2015, 14:21



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