Hallo Frau Bader, ich bin derzeit noch in Elternzeit und beginne im April 2015 wieder zu arbeiten. Auf 30h Basis. Nun bin ich mit dem 2.Kind schwanger und werde voraussichtlich nur 4,5 Monate bis zum nächsten Mutterschutz/Elternzeit arbeiten. Die 12 Monate für die Berechnung des neuen Elterngeldes erfülle ich nun nicht. Ich hab mich nun etwas belesen und hätte einige Fragen. Zur Berechnung des Elterngeldes wird ja nur das Erwerbseinkommen herangezogen. Heißt das in meinem Fall dass 4,5 Monate der 30h Beschäftigung herangezogen werden plus 7,5 Monate des VZ Einkommens vor der Geburt des ersten Kindes? Muss ich das in der Elterngeldstelle gesondert beantragen oder den TZ Vertrag bei meinem AG kündigen? Über eine Info würde ich mich freuen. VG Constanze Schmid
von Stanze1980 am 03.03.2015, 14:49