Ich habe im Mai 2016 ein Kind bekommen. Habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Pflege. Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft wurde ich von Frauenarzt und Arbeitgeber in Beschäftigungsverbot geschickt. Bin bis Mai 2017 in Elternzeit mit Elterngeldbezug. Ab 01.06.2017 war Wiedereinstieg in den Beruf geplant. Meine Frage: Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde in der Elternzeit vom ersten Kind, wie würde es mit dem Elterngeld fürs zweite Kind aussehen?
von
maxundander
am 12.11.2016, 11:16
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim zweiten Kind
Hallo,
das kommt auf den ET an.
Ab dem ersten Tag nach der EZ bekommen Sie ja wieder Lohn bzw Mutterschaftslohn (bei einem BV). Und je mnehr Monate das sind, um so höher ist das EG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2016
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim zweiten Kind
Je nachdem wie weit schwanger Du dann bist und wie die Betreuungssituation ist wird es auf das gleiche EG wie bei Kind 1 herauslaufen. Für das 2te EG werden die Monate wo du noch im ersten Jahr Bezug warst mit Monaten von vor dem ersten Kind ersetzt. Mutterschutzmonate werden ebenso ersetzt. Alle Monate nach dem 1ten Geburtstag des ersten Kindes in denen Du kein Einkommen hast werden allerdings mit 0 € berechnet. Falls Du wie geplant nahtlos wie vor Geburt des ersten Kindes arbeiten kannst wäre das ja egal. falls Du aber keine Betreuung hast und die EZ verlängern musst wird jeder Monat in dem Du kein Einkommen hast das neue EG senken.
Und wegen BV, ob Du bei Kind1 ein BV hattest oder nicht ist erst einmal egal. Das heißt nicht das ein mögliches BV auch bei Kind 2 greift. Zumal viele Krankenkassen da jetzt genauer schauen. Auch ob man hätte überhaupt arbeiten können - wegen möglicher fehlender Betreuung. In dem Fall müsstest Du bis zum Mutterschutz arbeiten gehen - notfalls eben auch auf einem Ersatzarbeitsplatz.
Mitglied inaktiv - 13.11.2016, 10:46
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim zweiten Kind
Und wie ist das mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft? Sofort oder erst zum Ende der Elternzeit des ersten Kindes, wenn ich wieder einsteigen wollte.
von
maxundander
am 15.11.2016, 13:14