Sehr geehrte Frau Bader,
mein Kind wurde am 18.08.15 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber verkürzt Elternzeit bis zum 14.07.16 beantragt. Beim Ausfüllen des Antrages für Elterngeld stolperte ich jetzt über die komplett zu nehmenden Lebensmonate. Das heißt, ich hätte Elternzeit für den kompletten 11.LM bis zum 17.08.16 nehmen müssen? Entstehen mir jetzt daraus finanzielle Nachteile? Oder wird das Elterngeld entsprechend um die 3 Tage gekürzt?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Tati
von
Aquaeyes
am 03.09.2015, 13:03
Antwort auf:
Elterngeldberechnung bei nicht komplett beantragten Lebensmonat
Hallo,
am besten versuchen Sie zu verlängern.
Ansonsten wird es um nicht komplett genommene Monate gekürzt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2015
Antwort auf:
Elterngeldberechnung bei nicht komplett beantragten Lebensmonat
Elterngeld Plus ?
Da kann man doch , sofern unter 30 Stunden, schadlos verdienen ohne Abzug.
Oder gehst Du wieder voll arbeiten ?
Wenn nein, dann nehme gleich die vollen zwei Jahre ( AG muss nun zustimmen ) und arbeite Teilzeit in Elternzeit.
Von der Auszahlung kannst Du 11 Monate auch Basiselterngeld anmelden und nur den 12. Monat Elterngeld Plus splitten.
Wie wird Euer Kind betreut ? Bedenke dass Krippen und Tagesmütter meist erst nach den Sommerferien neue Kinder aufnehmen.
von
Sternenschnuppe
am 04.09.2015, 09:10