Elterngeldberechnung bei nicht komplett beantragten Lebensmonat

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung bei nicht komplett beantragten Lebensmonat

Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind wurde am 18.08.15 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber verkürzt Elternzeit bis zum 14.07.16 beantragt. Beim Ausfüllen des Antrages für Elterngeld stolperte ich jetzt über die komplett zu nehmenden Lebensmonate. Das heißt, ich hätte Elternzeit für den kompletten 11.LM bis zum 17.08.16 nehmen müssen? Entstehen mir jetzt daraus finanzielle Nachteile? Oder wird das Elterngeld entsprechend um die 3 Tage gekürzt? Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Tati

von Aquaeyes am 03.09.2015, 13:03



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei nicht komplett beantragten Lebensmonat

Hallo, am besten versuchen Sie zu verlängern. Ansonsten wird es um nicht komplett genommene Monate gekürzt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2015



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei nicht komplett beantragten Lebensmonat

Elterngeld Plus ? Da kann man doch , sofern unter 30 Stunden, schadlos verdienen ohne Abzug. Oder gehst Du wieder voll arbeiten ? Wenn nein, dann nehme gleich die vollen zwei Jahre ( AG muss nun zustimmen ) und arbeite Teilzeit in Elternzeit. Von der Auszahlung kannst Du 11 Monate auch Basiselterngeld anmelden und nur den 12. Monat Elterngeld Plus splitten. Wie wird Euer Kind betreut ? Bedenke dass Krippen und Tagesmütter meist erst nach den Sommerferien neue Kinder aufnehmen.

von Sternenschnuppe am 04.09.2015, 09:10



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