Hallo Frau Bader, ich habe einen befristeten Vertrag bis 31.07.2016. So Gott will, plane ich für nächstes Jahr eine Schwangerschaft. Ich arbeite in einer Branche, in der ich sofort ein Beschäftigungsverbot bekäme. Mal angenommen, ich würde im März schwanger werden, der ET wäre dann ja im Dezember 2016. Mein Vertrag würde mit Sicherheit am 31.07. auslaufen. Wenn dann das Elterngeld berechnet wird, würde doch das Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt werden, richtig? Sprich, ich hätte als Berechnungsmonate nur Dezember 15 bis Juli 16 und für die restlichen 4 Monate als Einkommen 0 €. Korrekt? Heisst also, das Elterngeld würde durch den auslaufenden Vertrag sehr niedrig ausfallen. Müsste ich mich trotz bestehender Schwangerschaft (= unvermittelbar) zum 01.08. arbeitslos melden?! Würde das ALG1 dann in die Berechnung des Elterngeldes für August bis Dezember mit einfließen? Und würde das ALG1 zusätzlich zum Elterngeld gezahlt werden?! Wie sieht es mit der gesetzlichen Krankenversicherung aus? Zur Zeit sind mein Mann und die beiden Töchter über mich familienversichert, da mein Mann Hausmann ist. Wie wäre das dann geregelt? Entschuldigung für die vielen Fragen und danke für Ihre Mühe! Bilou
von Bilou am 08.12.2015, 00:33