Hallo Frau Bader, unser Sohn ist im November 2012 geboren. Die Elterngeldstelle legt aufgrund der Einnahmen aus der PV-Anlage (Gewinn ca. 700 EUR p.a,) den Zeitraum für die Betrachtung meines EKs aus nicht selbst. Arbeit auf 2011 fest. Nicht auf die üblichen 12 Monate vor dem Geburtsmonat, in denem mein EK deutlich höher war. Kann das so richtig sein? Die Einkünfte aus der PV sind ja nicht an eine tatsächliche Tätigkeit, welche nun auf Grund des Kindes ausfällt, gebunden. Ich bitte um Ihren Rat, da ich telefonisch bei der Elterngeldstelle leider keine hilfreichen Auskünfte erhalten habe. Vielen Dank vorab! Sandra Eckhardt
von Mama von Jan und Tim am 29.01.2013, 13:12