Frage: Elterngeldberechnung bei Abfindung

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben derzeit unsere Probleme mit den Berechnungen für das Elterngeld. Oktober 2012 wurde unser Sohn geboren, relativ termingerecht. Pünktlich zum 1.10.13 wurde meinem Mann gekündigt (zum 1.10. war auch Elternzeit angemeldet, allerdings war die Kündigung fristgerecht und die Elternzeit zu früh angemeldet worden). Da aber eine Abfindung in Höhe von sechs oder sieben Monatsgehältern für ein Jahr Arbeit gezahlt wurde inklusive 3 Monate bezahlter Freistellung bei Klageverzicht, haben wir das Geld genommen. War dem Unternehmen wohl selbst zu heikel und fühlbar mit der Elternzeit. War auch richtig so, noch innerhalb der Elternzeit von zwei Monaten fand mein Mann eine besser bezahlte Stellung. Also waren wir soweit glücklich. Jetzt kommt im Juni 2014 unser zweites Kind. Jetzt fragen wir uns natürlich: 1. Wie geht das mit der Berechnung des Elterngeldes jetzt? Zählt die einmalige Abfindung da mit hinein? Das wäre ja doch ein gewaltiger Unterschied... 2. Wie geht das mit dem netto-Einkommen, wenn wegen eines Verlustvortrages das Gehalt steuerfrei blieb? Vielen Dank

von tanzmit am 29.04.2014, 23:38



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei Abfindung

Hallo, 1. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt 2. Weil der andere Partner selbständig ist? Das Gehalt wird trotzdem ganz normal verwertet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2014



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