Sehr geehrte Frau Bader,
wie erfolgt die Elterngeldberechnung für mein im August 2014 geborenes Kind, wenn ich im Jahr 2013 neben ALG1 Einkünfte aus geringfügig selbstständiger Tätigkeit erhielt (Gewinn ca 100€/Monat) und im Jahr 2014 Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit plus geringfügig selbstständiger Tätigkeit bekommen werde (bekam zum 1.1. wieder Arbeit und werde zusätzl. einen Gewinn von ca 100€/Monat erarbeiten).
Wird das Elterngeld zwingend mit dem Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt berechnet? Dann würde ich ja lediglich den Mindessatz erhalten, oder?
Ich danke vorab für Ihre Antwort!
von
unklarheiten123
am 09.02.2014, 09:40
Antwort auf:
Elterngeldberechnung aus ALG1 und Mischeinkommen
Hallo,
Hat die berechtigte Person in den zwölf Kalendermonaten oder im Kalenderjahr vor der Geburt gleichzeitig oder nacheinander - ggf. auch zeitweise - Gewinneinkünfte (positiv, null oder negativ) und Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit, ist für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens grundsätzlich das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt maßgeblich. Lag im Kalenderjahr vor der Geburt ein Verschiebetatbestände vor, wird auf Antrag das Kalenderjahr maßgeblich, das diesen Ereignissen vorausgegangen ist.
Verschiebetatbestände sind:
Bezug von Mutterschaftsgeld
Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind
Einkommensverlust wegen einer maßgeblich auf eine Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung
Ableistung von Wehrdienst oder Zivildienst, wenn hierdurch das Einkommen aus Erwerbstätigkeit gemindert wird
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2014