Sehr geehrte Frau Bader, gestern habe ich meinen Elterngeldbescheid erhalten. Normalerweise werden Überstunden ja bei der Berechnung einbezogen. Dies war auch bei 2 Monaten der Fall, da wurden die ÜS auch mit Überstunden auf dem Lohnzettel angegeben und unter L aufgeführt. Bei anderen zwei Monaten wurden die Überstunden aber als Einmalbezug angegeben und unter S aufgeführt. Die Dame vom Amt sagte, das das dann halt so wäre.....sonstiger Bezug und der zählt halt nunmal micht. Hab ich trotzdem noch eine Möglichkeit, das das mit angerechnet wird (meine Chefin würde mir das auch schriftlich geben, das das Überstunden waren. MfG, Y.F.
Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 09:14