Hallo Frau Bader,
Ich habe idm Jan. 16 Zwillinge bekommen und mir das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen
Ich habe noch bis Aug. 17 Elterngeld BezugJetzt bin ich erneut schwanger ( ET ist Aug. 17)
Wie wird das Elterngeld für das neue Kind berechnet??
Habe gelesen das es ab dem 1. Geb auf null läuft
Wird dann 9 Monate null und 3 Monate mein vorheriges Gehalt gerechnet??
Liebe Grüße
von
NeleLinaLukas
am 10.01.2017, 11:58
Antwort auf:
Elterngeldberechnung 2.Kind
Hallo,
es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, die Monate mit Basiselterngeld kann man ausklammern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2017
Antwort auf:
Elterngeldberechnung 2.Kind
Es sind weniger 0 Runden. Richtig ist schon : alles nach dem 1. Geburtstag geht mit 0 rein aber nur bis Beginn des nächsten Mutterschutz. Müsste bei Dir theoretisch anfang Juli sein...? Also nicht 9 x 0 :-)
Mitglied inaktiv - 10.01.2017, 12:18