Frage: Elterngeldberechnug bei Zwillingen

Darf das jobcenter das ganze elterngeld bei zwillingen als einkomnen anrechenen? Oder ist die pauschale extra, da mehr an allen dingen benötigt wird?

von sharon2015 am 18.07.2015, 16:32



Antwort auf: Elterngeldberechnug bei Zwillingen

Hallo, wenn Sie vorher nicht gearbeitet haben wird es voll angerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2015



Antwort auf: Elterngeldberechnug bei Zwillingen

Seit wann werden denn Sozialleistungen bezogen ? Erst nach der Schwangerschaft oder davor? Wenn ja seit wann ?

von Sternenschnuppe am 18.07.2015, 18:23



Antwort auf: Elterngeldberechnug bei Zwillingen

Sozialeistung wurden voher schon bezogen, da mein lebensgefährte gering verdiener war. Und zur zeit arbeitslos gemeldet ist zur unterstützung.

von sharon2015 am 18.07.2015, 19:08



Antwort auf: Elterngeldberechnug bei Zwillingen

Das Elterngeld ist nicht dafür da, die Kosten für die Kinder zu decken - dafür bekommt Ihr ja den H4-Regelsatz. Das Elterngeld ist eine Leistung, die dem entsprechenden Elternteil den entgangenen Lohn (zumindest zum Teil) ersetzen soll. Dein Argument mit den doppelten Kosten für Zwillinge läuft daher ins Leere. Inwiefern Elterngeld auf H4 angerechnet wird, hängt also alleine davon ab, ob es "erarbeitet" wurde oder nicht - also ob es einen tatsächlichen Lohn ersetzt oder eine reine Transferleistung ist.

von Strudelteigteilchen am 18.07.2015, 22:06



Antwort auf: Elterngeldberechnug bei Zwillingen

Was Dein Lebensgefährte macht ist nicht wirklich wichtig. Was hast du gemacht ? Arbeitest Du ? Wieviel Elterngeld wirst Du denn bekommen ?

von Sternenschnuppe am 18.07.2015, 23:40



Antwort auf: Elterngeldberechnug bei Zwillingen

Wie STT es sagte, Elterngeld ist ein Lohnersatz. Ohne Lohn braucht es auch keinen Ersatz und ist bei Sozialleistungen vollständig als Einkommen zu werten. Jemand der 1000€ erarbeitet hat danach nur noch 650€ und ein Kind. Wieso sollte jemand der vom Staat lebt weiterhin sein bisheriges Geld bekommen und das Elterngeld obendrauf ? Lediglich wenn es erarbeitet worden ist hat man einen "Freibetrag" von 300€ ( bei Splittung 150€ )

von Sternenschnuppe am 18.07.2015, 23:51



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