Frage: Elterngeldberechnnung 2013

Hallo Frau Bader, ich habe mich was das Thema Elterngeld angeht schon belesen, bin mir aber nicht so ganz sicher... Also, ich wurde während der Elternzeit mit meiner Tochter wieder schwanger, kurz vor Ende der Elternzeit im August. Zwischen dem Ende der Elternzeit und dem jetzigen Beginn des Mutterschutzes habe ich nicht gearbeitet (ALG 1)... Ich habe nun in einem Fallbeispiel gelesen ( Elterngeld & Co) dass die Berechnungsgrundlage in diesem Falle ( kurze Geburten hinter einander) die Berechnung VOR der ersten Geburt genommen werden/ würde. Also würde ich in diesem Fall das gleiche Elterngeld bekommen plus Geschwisterbonus... Ist das richtig so? VLG Anne

von kleineHexe02 am 21.02.2013, 13:21



Antwort auf: Elterngeldberechnnung 2013

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2013



Antwort auf: Elterngeldberechnnung 2013

Wieviel Zeit liegt denn zwischen den Geburten? Liegt dazwischen nur 1 Jahr, wird als Berechnungsgrundlage das gleiche Einkommen genommen wie beim ersten Kind. Liegen 1,5 Jahre dazwischen, wird immer noch ein Großteil der Berechnungsgrundlage aus der Zeit vorm ersten Kind genommen. Liegen ca 2 Jahre oder mehr dazwischen, werden nur sehr wenige bis gar keine Monate aus der Zeit vor dem ersten Kind genommen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 21.02.2013, 16:19



Antwort auf: Elterngeldberechnnung 2013

Hallo, es sind 8 Monate... VLG Anne

von kleineHexe02 am 21.02.2013, 17:20



Antwort auf: Elterngeldberechnnung 2013

sind die 8 Monate wirklich zwischen den Geburten oder zwischen Ende EZ und Geburt des zweiten Kindes. Grundsätzlich werden IMMER die 12 Monate vor der Geburt eines Kindes zur Berechnung herangezogen. Wurde in dieser Zeit ALG, Krankengeld oder sonstiger Lohnersatz gezahlt, so zählen diese Monate voll als Berechnungsmonate, jedoch mit 0,-€ Monate die in dem 12 Monatszeitraum liegen in denen EG bezogen wurde (bezogen, NICHT ausgezahlt) oder in denen man schwangerschaftsbedingt weniger Lohn bekommen hat, zählen nicht, und werden dafür von weiter vorne - also meist von vor der ersten Geburt genommen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 22.02.2013, 11:06



Antwort auf: Elterngeldberechnnung 2013

8 Monate zwischen den Geburten? Dann wird die komplette Berechnungsgrundlage vom ersten Kind herangezogen! Gruß Sabine

von SumSum076 am 23.02.2013, 01:23



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Hallo, ich bin war bis20.3.2013 in Mutterschutz und bis zum 2 .12. in Elternzeit

Hallo, ich bin war bis zum 2013 in Mutterschutz und bis zum 2 .12. in Elternzeit. Ich habe einen Jahresurlaub von 36 Tagen. Wieviel Urlaub steht mir 2013 noch zu. Meine Personalabteilung meinte für Dezember würde mir gar nichts zu stehen auch , wenn ich am 3.12.2013 wieder anfange zu arbeiten. Kann ich mir aber nicht vorstellen? Oder ist das korrek...


Seit 2013 Krankengeldbezug, plötzlich schwanger, was nun?

Hallo, ich beziehe nun seit Juni 2013 Krankengeld (bin auch noch in einem ungekündigten Angestelltenverhältniss) Hatte im Juni eine weitere Knieop(die 9.) und habe auch ein künstliches Kniegelenk. Habe auch einen Schwerbehindertenausweis mit 50 % und G. In der Medizinischen Reha (Feb. 2014) hat man mit mir einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben...


Weihnachtsgeld aus 2013

Ich war im letzen Jahr auf grund einer Schwangerschaft im BV. Im November gab es für alles Mitarbeiter wie seit vielen Jahren Weihnachtsgeld, nur ich wurde ausgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch nicht im Mutterschutz!!! Jetzt fange ich nach der Elternzeit bei einem anderen AG an. Kann ich das Weihnachtsgeld noch verlangen? Wie lange kann ...


Steuerrückzahlung von 2013, Baby geboren 2015

Guten Tag, wir bekamen heute eine Rückzahlung aus der Steuer von 2013, unser Baby für welches wir Elterngeld beziehen bzw. beantragt haben, wurde in diesem Jahr im Februar geboren. Wird diese Zahlung vom Elterngeld angerechnet/abgezogen? Vielen Dank


Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, wenn das 1. Kind vor 2013 geboren ist

Ich wollte die Elternzeit für mein 1. Kind, das im Oktober 2012 geboren wurde, eigentlich mit Beginn des Mutterschutzes für mein 2. Kind im August 2015 vorzeitig beenden. Nun lese ich teilweise, dass die Neufassung des § 16 BEEG, nach der man die Elternzeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers vorzeitig wegen der Geburt eines 2. Kindes beenden kann,...


Können Elternbeiträge von 2012,2013,2014 noch verlangt werden?

Hallo! Ich bin im letzten Jahr vom Kreis aufgefordert worden mein Einkommen für 2012,2013,2014 offen zu legen. Da meine Tochter in der Zeit nach der Schule den Hort besuchte. Mir wurde mitgeteilt das ich keine Beiträge zahlen muss,da ich unter der Gehaltsgrenze lag. Bin alleinerziehend.Mittlerweile ist sie in der 6. Klasse. Jetzt habe ich Bescheid...


ET: 27.09.2013 Elternzeit ging bis September 2014

Hallo, nein ich habe nach der Geburt meines zweiten Kindes ein Jahr Elternzeit genommen und danach bin ich wieder arbeiten gegangen, allerdings bin ich gleich nach der Elternzeit von 75 % Beschäftigung auf 50 % Beschäftigung herunter gegangen. Ich befinde mich momentan also in einem Arbeitsverhältnis von 50 % ausserhalb der Elternzeit und mein Pro...


Berechnungsgrundlage für Kind 3 Steuerbescheid 2013 wegen Mischeinkünften?

Sehr geehrte Frau Bader, gehe ich richtig in der Annahme, dass der Bemessungszeitraum für ein 3.Kind, dass in 2017 geboren wird, bei mir wiederdas Jahr 2013, wie bei meinen beiden ersten Kindern ist? Ich bin selbstständig und war inTZ amgestellt. 1. Kind1 geboren 03/14 Bemessungsgrundlage Steuerbescheid 2013 EG Bezug bis 02/15 2.05-09/15 TZ an...


Übertragung Elternzeit aus 2013 auf neuen Arbeitgeber

Guten Tag, ich befinde mich im 3. JAHR Elternzeit meiner 2. Tochter. Aufgrund eines Betriebsüberganges mit verschlechterten Arbeitsbedingungen möchte ich mich bei anderen Unternehmen bewerben. Meine Fragen ; 1. Ich habe mir vor dem UNübergang bestätgen lassen dass ich vor dem 8. Lebensjahr meines ersten Sohnes 1 Jahr der nicht genommenen Elternzeit...