Hallo, ich sitze gerade über meinem Elterngeldantrag... und bei Nr.9 und Erklärung zum Einkommen Nr. 31 komme ich nicht weiter, ich blicke da nicht durch :( was die da so wirklich von mir wollen ... Zu Nr.9: Ich möchte ja zwei Jahre Elternzeit nehmen, aber da steht immer nur was von Auszahlung 12 Monaten ?! Wie verhält sich das denn im zweiten Erziehungsjahr ?! Was trage ich da wo ein ?! Bekomme ich da kein elterngeld mehr ?! Zu Nr. 31 (Einkommen): Wenn ich zu meinem Mutterschaftsgeld vor der Geburt Lohnausgleich erhalten habe und deswegen auf die Ausklammerung verzichte ist das für mich Nachteilig ?! Der Grund weshalb ich auf die Ausklammerung verzichten möchte ist das ich vor den 12 Monaten die im Bemessungszeitraum liegen ALG2 bezogen habe und somit ja kein Einkommen angerechnet werden würde, d.h. die würden ja dann mit Null gerechnet werden, oder ?! Und da ich erst seit dem 06/2013 wieder Arbeiten bin werden ja so und so schon zwei Monate mit Null gerechnet (Geburtsdatum meines Kindes ist der 03.04.2014) .... Desweiteren habe ich zu meinem Lohn immer aufstockend ALG2 bekommen, ist das für die Berechnung des Elterngeldes relevant, oder zählt das eh nicht mit rein ?! Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich, vielen Dank schonmal im vorraus für Ihre Antwort!
von an_ke am 12.05.2014, 13:00