Frage:
Elterngeldantrag - gerne an alle
Sehr geehrte Frau Bader,
liebe User,
vielleicht könnt ihr mir meine Frage beantworten.
Mein Partner nimmt die ersten beiden Lebensmonate nach der Geburt Elternzeit und möchte gerne den 13. und 14. LM Elternzeit in Teilzeit nehmen.
Die ersten beiden Monate hat er bereits beim AG eingereicht. Ist es ausreichend, die anderen beiden Monate in TZ später fristgerecht einzureichen?
Und wie sieht es mit dem Elterngeldantrag aus? Die ersten beiden LM haben wir eingetragen, aber ob er den 13. und 14. LM genehmigt bekommt und vor allem, was er dann in TZ verdient, wissen wir ja noch gar nicht. Lassen wir die beiden letzten Monate im Antrag vorerst komplett weg? Und muss ich die 2 Monate dann erstmal bei mir mit ranhängen und später der Elterngeldstelle eine Änderung mitteilen?
(Ich gehe übrigens für 3 Jahre in EZ und beantrage ElterngeldPlus.)
Herzlichen Dank und beste Grüße!
von
excellence2
am 13.02.2018, 11:15
Antwort auf:
Elterngeldantrag - gerne an alle
Hallo,
die Elternzeit, die man beantragen möchte, muss man direkt nach der Geburt beantragen, um einen Anspruch zu haben.
Beim Elterngeld ist das unproblematischer, den Antrag können Sie auch noch später stellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2018
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Elterngeldantrag - gerne an alle
Hey.
Was die Beantragung von Elterngeld betrifft stand ich auch mal aufm Schlauch. Hatte mich zwar belesen, einen Aspekt aber falsch verstanden. Ich verstehe deine Fragen gut, diese lassen sich durch Recherche aber gut beantworten. Auf der Seite Elterngeld.net findest Du viele Informationen.
Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 11:35
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Elterngeldantrag - gerne an alle
Er kann erst mal nur die beiden Monate Elterngeld beantragen und die beiden in 13 und 14 dann nachträglich anmelden.
Du muss die auch nicht bei dir dranhängen. Lasst die beiden Monate erst mal "in der Luft schweben" bis klar ist, was genau in den Monaten 13 und 14 stattfindet.
Bei der Elternzeit sieht das aber anders aus. Er hätte bereits alle vier Monate beim Arbeitgeber anmelden müssen, da er sich mit seinem ersten Elternzeitantrag für 2 Jahre bindet. Änderungen innerhalb von 24 Monaten gehen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Das heißt, wenn dein Mann später die Monate 13 und 14 beim Arbeitgeber anmelden will und der lehnt es plötzlich ab, dann ist das so.
Ein Recht auf Verlängerung der Elternzeit in den ersten 24 Monaten hat man nicht.
von
Dojii
am 13.02.2018, 11:50
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Elterngeldantrag - gerne an alle
Wir haben seiner Zeit die Info bekommen, dass sämtliche Bezugszeiträume gesammelt zu beantragen sind. Sowohl beim AG als auch bei der Elterngeldstelle (EGS).
Für die Monate, in denen Dein Partner Teilzeit arbeitet, ist Anlage 2 vom Arbeitgeber auszufüllen. Dann gibts für diese Monate von der EGS zunächst einen Vorbehaltsbescheid. Wenn die Zeit gekommen ist, müssen Stundenumfang und Verdienst nachgewiesen werden.
Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 12:00
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Elterngeldantrag - gerne an alle
Und Schwupps, zwei unterschiedliche Aussagen.
Die Info mit der 2jahres-Bindung bei Antrag bekamen wir auch. Aber wie gesagt, uns wurde ebenso gesagt, dass auch beim Antrag auf Elterngeld alles zusammen beantragt werden soll.
Viell wartest Du die Info von Frau Bader ab. Sie weiß es genau.
Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 12:04
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Elterngeldantrag - gerne an alle
Sagen wir so, § 7 Abs. 2 BEEG sagt eindeutig aus, dass man noch Änderungen im laufenden Bezug vornehmen darf.
Für jede Änderung muss jedoch ein neuer Bescheid erstellt werden, daher ist es den Elterngeldstellen natürlich lieber, dass direkt alles auf einmal beantragt wird, damit sie die Akte nicht noch dreimal in die Hand nehmen müssen. ;)
von
Dojii
am 13.02.2018, 12:15