Frage: Elterngeldantrag - gerne an alle

Sehr geehrte Frau Bader, liebe User, vielleicht könnt ihr mir meine Frage beantworten. Mein Partner nimmt die ersten beiden Lebensmonate nach der Geburt Elternzeit und möchte gerne den 13. und 14. LM Elternzeit in Teilzeit nehmen. Die ersten beiden Monate hat er bereits beim AG eingereicht. Ist es ausreichend, die anderen beiden Monate in TZ später fristgerecht einzureichen? Und wie sieht es mit dem Elterngeldantrag aus? Die ersten beiden LM haben wir eingetragen, aber ob er den 13. und 14. LM genehmigt bekommt und vor allem, was er dann in TZ verdient, wissen wir ja noch gar nicht. Lassen wir die beiden letzten Monate im Antrag vorerst komplett weg? Und muss ich die 2 Monate dann erstmal bei mir mit ranhängen und später der Elterngeldstelle eine Änderung mitteilen? (Ich gehe übrigens für 3 Jahre in EZ und beantrage ElterngeldPlus.) Herzlichen Dank und beste Grüße!

von excellence2 am 13.02.2018, 11:15



Antwort auf: Elterngeldantrag - gerne an alle

Hallo, die Elternzeit, die man beantragen möchte, muss man direkt nach der Geburt beantragen, um einen Anspruch zu haben. Beim Elterngeld ist das unproblematischer, den Antrag können Sie auch noch später stellen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2018



Antwort auf: Elterngeldantrag - gerne an alle

Hey. Was die Beantragung von Elterngeld betrifft stand ich auch mal aufm Schlauch. Hatte mich zwar belesen, einen Aspekt aber falsch verstanden. Ich verstehe deine Fragen gut, diese lassen sich durch Recherche aber gut beantworten. Auf der Seite Elterngeld.net findest Du viele Informationen.

Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 11:35



Antwort auf: Elterngeldantrag - gerne an alle

Er kann erst mal nur die beiden Monate Elterngeld beantragen und die beiden in 13 und 14 dann nachträglich anmelden. Du muss die auch nicht bei dir dranhängen. Lasst die beiden Monate erst mal "in der Luft schweben" bis klar ist, was genau in den Monaten 13 und 14 stattfindet. Bei der Elternzeit sieht das aber anders aus. Er hätte bereits alle vier Monate beim Arbeitgeber anmelden müssen, da er sich mit seinem ersten Elternzeitantrag für 2 Jahre bindet. Änderungen innerhalb von 24 Monaten gehen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Das heißt, wenn dein Mann später die Monate 13 und 14 beim Arbeitgeber anmelden will und der lehnt es plötzlich ab, dann ist das so. Ein Recht auf Verlängerung der Elternzeit in den ersten 24 Monaten hat man nicht.

von Dojii am 13.02.2018, 11:50



Antwort auf: Elterngeldantrag - gerne an alle

Wir haben seiner Zeit die Info bekommen, dass sämtliche Bezugszeiträume gesammelt zu beantragen sind. Sowohl beim AG als auch bei der Elterngeldstelle (EGS). Für die Monate, in denen Dein Partner Teilzeit arbeitet, ist Anlage 2 vom Arbeitgeber auszufüllen. Dann gibts für diese Monate von der EGS zunächst einen Vorbehaltsbescheid. Wenn die Zeit gekommen ist, müssen Stundenumfang und Verdienst nachgewiesen werden.

Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 12:00



Antwort auf: Elterngeldantrag - gerne an alle

Und Schwupps, zwei unterschiedliche Aussagen. Die Info mit der 2jahres-Bindung bei Antrag bekamen wir auch. Aber wie gesagt, uns wurde ebenso gesagt, dass auch beim Antrag auf Elterngeld alles zusammen beantragt werden soll. Viell wartest Du die Info von Frau Bader ab. Sie weiß es genau.

Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 12:04



Antwort auf: Elterngeldantrag - gerne an alle

Sagen wir so, § 7 Abs. 2 BEEG sagt eindeutig aus, dass man noch Änderungen im laufenden Bezug vornehmen darf. Für jede Änderung muss jedoch ein neuer Bescheid erstellt werden, daher ist es den Elterngeldstellen natürlich lieber, dass direkt alles auf einmal beantragt wird, damit sie die Akte nicht noch dreimal in die Hand nehmen müssen. ;)

von Dojii am 13.02.2018, 12:15



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeldantrag Vater nachtäglich beantragen

Guten Morgen, ich habe vor erst mal alleine 4 Monate Elternzeit zu beantragen. Mein Partner ist der Hauptverdiener und würde erst mal nichts beantragen. Es wäre auch ein richtiger finanzieller Einbruch, wenn er Elternzeit nimmt. Er sagte nur, er wäre bereit Elternzeit zu nehmen, wenn wir z.B. keine Betreuung rechtzeitig finden oder mein Arbeitgebe...


Elterngeldantrag bei Teilzeit in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, mein errechneter ET ist der 20.03.22 und mein Mann möchte die ersten 3 LM Elternzeit (Basis EG) nehmen sowie die LM 13-16 (EG plus) und Teilzeit in Elternzeit mit 24 Std/W verteilt auf 3 Tage arbeiten. Der AG hat dem bereits zugestimmt. Es gibt allerdings für die Teilzeit in Elternzeit noch keinen Vertrag, sodass mei...


Elterngeldantrag

Hallo, ich habe folgende Frage Ich die Mutter gehe ab Geburt in Elternzeit bzw muschu und dann direkt in Anschluss in die Elternzeit.Mein Partner nimmt sich den 1 Lebensmonat und den 7 Lebensmonat auch jeweil 1 Monat Elternzeit. Bei mir 1+2 Lebensmonat muschu, 3Lebensmonat BasisElterngeld ab dem 4 Lebensmonat in Elterngeldplus. Wie viele Monate ...


Elterngeldantrag zu spät?

Hallo ich habe den Elterngeldantrag bereits im ersten Lebensmonat abgeschickt. Dann habe ich eine Rückmeldung bekommen, dass ich noch einige fehlende Unterlagen einreichen muss, u. a. vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung. Das muss ich bis 1.6. schicken. Jedoch hat mein Arbeitgeber mir die Verdienstbescheinigung immernoch nicht geschi...


Elterngeldantrag

Hallo, ich sitze gerade am EG Antrag und nur ich werden EG beantragen. Muss mein Partner dennoch die Erklärung zum Einkommen (Elternteil 2) ausfüllen oder können wir das weglassen? Wir leben in Brandenburg falls das wichtig ist. Liebe Grüße


Keine Dokumente von Arbeitgeber für Elterngeldantrag

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 5 Wochen nach dem Geburt, aber ich kann immer nicht mein Elterngeld beantragen: mein Arbeitgeber hat mir keine Dokumente ausgestellt - Lohnsteuerabrechnung 2022, Verdienstabrechnung 01/2022 - 02/2023, Nachweise über Kurzarbeitergeld, Elternzeitbestätigung. Mein Arbeitgeber kommuniziert mit mir monatenlang einfach n...


Elterngeldantrag

Hallo, meine Frau und ich werden demnächst Elterngeld beantragen, was isr sinnvoller das wir beide getrennt einen Antrag stellen, damit wir auch unseren Elterngeld passend auf das Konto gezahlt bekommen oder besser zusammen einen Antrag stellen und den Anteil des anderen separat auf das Konto überweisen? Vielen Dank im Voraus


Angaben des Vaters beim Elterngeldantrag

Guten Tag, ich erwarte ein Kind und möchte allein Elterngeld beantragen. Ich verwende den einheitlichen Antrag im Service Portal Berlin für Kinder die nach dem 01.09.2021 geboren werden. Bei 2A steht, der andere Elternteil muss immer beantworten, auch wenn er selbst kein Elterngeld beantragt. Bei Punkt 2E steht jedoch, das ab dort nur beantwor...


Unterhaltszahlung vom Geschwisterkind im Elterngeldantrag?

Mein erstes Kind erhält monatlich Unterhalt von ihrem Vater. Nun fülle ich den Elterngeldantrag fr mein 2. Kind aus und weiß nicht, ob die Unterhaltszahlung für mein erstes, als Einkommen zählt und eingetragen werden muss ? Lieben Dank im Vorraus


Frist Elterngeldantrag

Guten Tag! Mein Sohn ist am 13.10.2023 geboren. Aufgrund von Umzug und familiären Problemen haben wir noch keinen Elterngeldantrag gestellt! Bis wann müssen wir ihn einreichen? 12.01. oder 12.02? Ich habe 2 Verschiedene Aussagen erhalten! Vielen Dank für die Rückmeldung!