Hallo Frau Bader,
mein Mann und ich nehmen gemeinsam Elternzeit. Ich vom 01. - 12. Monat und mein Ehemann im 1. und 6. Monat. Nun möchten wir Elterngeld beantragen. Von der Elterngeldstelle erhielt ich die Auskunft, dass wir für die Monate die wir beide zu Hause bleiben, nicht beide Anspruch auf Elterngeld haben. Ist das so richtig? Ich dachte der Ehepartner hat ebenfalls Anspruch auf zwei Monate Elterngeld.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Herzliche Grüße
von
Jenelin
am 20.04.2012, 18:04
Antwort auf:
Elterngeldantrag für Mutter und Vater
Hallo,
das stimmt nicht.
Es stehen insgesamt 14 Monate zu, die können sie, bis auf die Monate, in welchen Mutterschaftsgeld bezogen wird, verteilt wie Sie wollen. Sie können auch parallel zuhause bleiben.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.04.2012
Antwort auf:
Elterngeldantrag für Mutter und Vater
Natürlich habt ihr beide Anspruch.
Allerdings bekommst du im 1. Monat noch Mutterschutzgeld, sofern du vorher gearbeitet hast. Das ist ja meist mehr als Elterngeld.
Ich habe auch 12 Monate, mein Mann den 4. und 7. Monat.
von
sternenfee75
am 20.04.2012, 19:17
Antwort auf:
Elterngeldantrag für Mutter und Vater
Hallo Sternenfee75,
wie hast du das dann im Antrag angegeben?
Herzliche Grüße
Jenelin
von
Jenelin
am 23.04.2012, 10:28