Hallo,
danke für die unten beantwortete Frage.
Nun ist es auch noch so, dass ich in diesen 12 Monaten welche ich für den Elterngeldantrag abgeben muss einen Monat drin habe, wo ich wegen Krankheit meines ersteborenen Sohnes 2 Tage krank geschrieben war und somit mir vom AG für diese zweit Tage kein Gehalt gezahlt wurde, da ich diese Tage ja von der KK bezahlt bekommen habe.
Muss ich dann diese Gehaltsabrechnung weg lassen und stattdessen eine voheriege Gehaltsabrechnung nehmen oder ist das nicht relevant für die Elterngeldstelle?
Danke
LG
mangu
Mitglied inaktiv - 12.01.2011, 17:29
Antwort auf:
Elterngeldantrag / Gehaltsabrechungen
Hallo,
nur schws-bedingte Erkrankungen werden nicht berücksichtigtr. Geben Sie doch die Ersatzleistungen (KK) mit an!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2011
Antwort auf:
Elterngeldantrag / Gehaltsabrechungen
Hallo,
nein, denn Du warst nicht schwangerschaftsbedingt krank. Ich würde das Krankengeld, welches Dir die KK gezaahlt hat, mit angeben, und den Nachweis darüber mit abgeben. Also Gehaltsabrechnung und Krankengeldbescheinigung. Auf den Antrag schreibst Du die Summe.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 12.01.2011, 20:36