Guten Tag Frau Bader, hier die Frage Nr. 31. Ich hoffe Sie können helfen die Frage zu erfassen. Ich war vom 1.4 -5.6.2017 im teilweisen Beschäftigungsverbot und durfte nur 4h am Tag arbeiten. Seit 5.6. bin ich im Mutterschutz. Errechneter Geburtstermin ist der 17.07.2017. Nichtselbständige Arbeit: 1.) Vor der Geburt des Kindes bezog ich Mutterschaftsgeld/ hatte ich Schutzfristen im Beschäftigungsverbot ohne Mutterschaftsgeld a) Nein ( maßgeblich ist das Einkommen aus den zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes) b) ja ( maßgeblich ist das Einkommen aus den 12 Monaten vor dem Beginn der Nutterschaftsgeldzahlung/ der Inanspruchnahme der Schutzfristen des Beschäftigungsverbotes ohne Mutterschaftsgeld Ich verzichte ausdrücklich auf die Ausklammern folgender Monate mit Mutterschaftsgeld/der Inanspruchnahme der Schutzfristen im Beschäftigungsverbot da nachteilig für mich ( hier soll man die Anzahl der Monate eintragen) Vielen Dank Maria
von MaPhi1707 am 28.06.2017, 15:56