Frage: Elterngeldantrag - Einkommen

Sehr geehrte Drau Bader, für meinen Elterngeld Antrag habe ich folgende Frage: Ich bin normal als Angestellte beschäftigt. daneben erhalte ich monatlich Mietzahlungen (ohne Umsatzsteuer) im Rahmen eines abgeschlossenen Gewerberaummietvertrags (unbebautes, eingezäuntes Gartengrundstück, welches an einen Landschafts- und Gartenbauer vermietet wird). Der Mieter macht die Mietzahlungen in seiner Steuererklärung nicht als Vorsteuerabzug geltend. Es handelt sich also um Überschusseinkünfte. (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). Bei der Erklärung zum Einkommen zum Elterngeldantrag habe ich hier drei Optionen: 1. Antragsteller mit - ausschließlich - Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Lohn, Gehalt) 2. Antragsteller mit - ausschließlich - Gewinneinkünften 3. Antragsteller mit Gewinneinkünften und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Mischeinkünfte) Die oben angesprochenen Mieteinkünfte zählen ja zu Überschusseinkünften (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) und sind somit anzugeben. (dritte Option) Allerdings habe ich hier allerdings nur folgende drei Optionen zum ankreuzen: 1. selbstständige Tätigkeit 2. Gewerbebetrieb 3. Land- und Forstwirtschaft Somit wüsste ich nicht was hier anzukreuzen bzw. anzugeben ist, da es sich ja um Mieteinnahmen handelt. Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung!

von aurelio am 11.02.2018, 23:55



Antwort auf: Elterngeldantrag - Einkommen

Hallo, das sind doch keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Das sind Einkünfte aus V+V. und die fallen gemäß § 2 EStG unter den Überschuß. ist aber egal, Sie habe auf jeden Fall Mischeinkünfte. Ich würde einfach Anführungszeichen mit Einkünfte Anführungszeichen dazuschreiben und da das Kreuz machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2018



Antwort auf: Elterngeldantrag - Einkommen

Unter welchem Punkt erscheinen denn die Einkünfte auf deinem Steuerbescheid? Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?

von Dojii am 13.02.2018, 09:42



Antwort auf: Elterngeldantrag - Einkommen

Vielen Dank für die Rückmeldungen. Eigentlich sollten die Überschusseinkünfte auch zur nichtselbständiger Arbeit gehören: https://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCnfte_aus_nichtselbst%C3%A4ndiger_Arbeit_(Deutschland) Ich werde entsprechend versuchen die Angabe bei den Mischeinkünften zu ergänzen.

von aurelio am 13.02.2018, 20:35



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